Einleitung
Der Begriff „Freibauer“ beschreibt historisch Menschen, die ihr Land als Allodialbesitz (Allodium) hielten — also ohne die typischen Lehensbindungen des Feudalwesens.
Diese Form von Eigentum und sozialer Stellung ist kein mittelalterliches Novum, sondern wurzelt in deutlich älteren Formen der Siedlungs- und Rechtsordnung.
Untersuchungen zur Entstehung sesshafter Markgenossenschaften und frühneolithischer Siedlungsstrukturen (Übersichten / archäologische Synthesen).Analysen zu Thing / Volksversammlungen, inkl. isländischer Rechtsquellen (z. B. Grágás) und vergleichender Rechtsanthropologie.Studien zur Transformation von freier Siedlung hin zum Lehnswesen; Diskussionen zu Allodialrecht im frühen Mittelalter.Juristische Einordnung Allodialbesitz (Enzyklopädie / Fachartikel).Lex Frisionum und wissenschaftliche Editionen / Kommentare zur friesischen Rechtsüberlieferung und zur „Friesischen Freiheit“.Monographische Bestandsaufnahme: Dithmarschen als bäuerliche Republik (z. B. William L. Urban).Quellen zu den Schweizer Urkantonen (Bundesbrief-Editionen) & isländisches Althing (Rechtseditionen / Cambridge-Analysen).Forschung zur Christianisierung, Synkretismus und Rolle der Kirche in Landrechtsfragen (wissenschaftliche Sammelbände / Fachaufsätze).Synthesen zur Rezeptionsgeschichte der Freibauern-Idee und ihrer politischen Bedeutung bis zur frühen Neuzeit.