Das Erbe der Freybauern
Seit der ersten Erwähnung eines Freybauern – jenes freien Menschen, der nicht dem Hofe, nicht dem Adel und nicht der städtischen Ordnung unterworfen war – wird das Erbe dieser Linie als ein fortwährendes Zeugnis der geborenen Souveränität verstanden. Das Erbe ist kein Besitz, keine Urkunde und kein bloßes Andenken, sondern eine gelebte Ordnung, die in jeder Generation neu getragen werden will.
1. Ursprung und erster Freybauer
Der erste Freybauer steht sinnbildlich für den Menschen, der auf eigenem Grund, in eigener Arbeit und in eigenem Recht lebte. Seine Lebensweise brachte eine Ordnung hervor, die weder von Fürsten noch von Stadtgemeinden verliehen werden musste. Die Freiheit entsprang ihm selbst, und aus dieser Freiheit heraus entstand das, was später als Freybauernrecht bezeichnet wurde.
Sein Erbe ist nicht genealogisch gebunden – es ist ein Erbe der Haltung, Verantwortung und freien Lebensführung. Wer in diese Ordnung eintritt, bekennt sich zu derselben Linie: zur Linie der freien Menschen, die weder dienen noch sich vom äußeren Gesetzwerk bestimmen lassen, sofern es das natürliche Menschenrecht überschreitet.
2. Die Erben der Freybauern
Die Erben der Freybauern tragen die Aufgabe, das alte Recht lebendig zu halten. Sie verstehen sich nicht als Nachfahren im Blut, sondern als Nachkommen im Geiste. Sie führen fort, was der erste Freybauer begann:
- Eigenständigkeit im Denken und Handeln
- Bewahrung des freien Bodens und der freien Arbeit
- Anerkennung nur solcher Ordnung, die dem Menschenrecht entspricht
- Pflege einer Lebensweise, die weder Knechtschaft noch Fremdbestimmung duldet
Das Erbe verpflichtet nicht zur Berufung auf Ämter, sondern zur Bewahrung des freien Standes. Jeder, der dieses Erbe annimmt, tritt in die Reihe derer, die seit Jahrhunderten für dieselbe Ordnung einstehen.
3. Verbindung zum Bekenntnis
Das Bekenntnis der Freybauern erhält durch das Erbe eine Erweiterung: Es bezieht sich nicht nur auf den heutigen Stand, sondern auf die ungebrochene Linie vom ersten Freybauer bis zum jetzigen Erben. Dadurch wird das Bekenntnis zu einer Bestätigung der Herkunft, der Würde und der unveräußerlichen Rechte.
Diese Erweiterung fügt sich als eigener Absatz ein und bekräftigt:
„Ich stehe in der Reihe der Freybauern, deren Erbe nicht aus Blut, sondern aus Freiheit geboren ist. In dieser Linie erkenne ich meine Rechte, meine Verantwortung und meinen Stand. Was der erste Freybauer begründete, führe ich in meinem Leben fort.“
Diese Seite bildet das Fundament für das Verständnis des Freybauern-Erbes und dient zugleich als Grundlage für alle weiteren Ergänzungen, Urkunden, Berufungen und Zeugnisse.
